Mitgliedschaft

Sie möchten Mitglied werden?

Ein Sportverein bietet seinen Mitgliedern vielfältige Möglichkeiten, sich gemeinsam zu bewegen. In Gesellschaft macht vieles mehr Spaß, und es fällt leichter, fit und gesund zu bleiben. Viele Freiwillige engagieren sich in unserem Verein: Sie haben durch Seminare und Fortbildungen ihre Prüfung zum Übungsleiter absolviert und geben ihr Wissen und ihre Erfahrung an die Mitglieder weiter. So entsteht ein buntes, vielfältiges Angebot an Bewegungsmöglichkeiten für ältere Menschen.

Bei Interesse wenden Sie sich einfach an den Übungsleiter oder die Mitgliederverwaltung und fragen nach, ob im gewünschten Kurs noch ein Platz frei ist. Ist das der Fall, können Sie an einer Schnupperstunde teilnehmen und danach entscheiden, ob Sie Mitglied werden möchten. Den ausgefüllten Aufnahmeantrag geben Sie beim Übungsleiter ab. Mitglied im Verein sind Sie mit allen Rechten und Pflichten erst, sobald Sie von der Mitgliederverwaltung eine Bestätigung erhalten haben.

Mitgliedschaft

Beitragsordnung

§1 Grundsatz

Die Beitragsordnung weist die Art und Höhe der Mitgliedsbeiträge und der Gebühren aus. Sie ist nicht Bestandteil der Satzung.

§2 Beschlüsse

Auf Antrag des Vorstandes beschließt die Mitgliederversammlung die Beitragsordnung.

§3 Mitgliedsbeiträge

Grundbeitrag: aktive Mitgliedschaft20,00 €/Jahr
Grundbeitrag: passive Mitgliedschaft15,00 €/Jahr
Gruppenbeitrag: 45 Minuten Wassergymnastik/Aquajogging75,00 €/Jahr
Gruppenbeitrag: 45 Minuten Hallengymnastik50,00 €/Jahr
Gruppenbeitrag: 60 Minuten Nordic Walking/Mix Fit65,00 €/Jahr
Gruppenbeitrag: 75 Minuten Tanzsport80,00 €/Jahr
Gruppenbeitrag: 90 Minuten Hatha Yoga195,00 €/Jahr
Gruppenbeitrag: Wandern/Radsport20,00 €/Jahr
  1. Der Beitrag wird hälftig zum 01.01. und 01.07. jeden Jahres per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Ein Recht zum Widerspruch gegen die Lastschrift besteht innerhalb einer Frist von 8 Wochen ab dem Einzug des Beitrages. Bei Neumitgliedern wird der Grundbeitrag für das ganze Halbjahr und der Gruppenbeitrag nach Eintrittsdatum anteilmäßig erhoben.
  2. Das Mitglied ist verpflichtet, dem Verein Änderungen der Bankverbindung und der Anschrift mitzuteilen.
  3. Im Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung beim Landessportbund NRW, die sogenannte Sporthilfe, enthalten.
  4. Beim Wassersport ist der Eintrittspreis für das Schwimmbad enthalten.

§4 Gebühren

Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.

§5 Sonstiges

In den Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen findet in der Regel kein Sport statt.

Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung am 15.04.2019
Der Vorstandsvorsitzende

Beitragsordnung in der Fassung vom 11.04.2025